Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)


Raupen hängen in einem Netz an einem Baumstamm.

© Heike Grumann

Ein altes Nest an einem Baumstamm ohne Raupen.

© Heike Grumann

Eine Person mit weißem Schutzanzug entfernt ein Nest an einem Baumstamm.

© Christoph Josten

Um was geht es?

  • Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter
  • Seine Raupen bilden an Eichen tagsüber Gespinstnester an Stämmen oder Ästen in unterschiedlicher Höhe des Baumes
  • Sie wandern abends in Prozessionen zum Fressen zu den Blättern und morgens zurück
  • Die Raupen haben feine Brennhaare, die bei Menschen und Tieren zu teils starken Reizungen bis hin zum allergischen Schock führen können
  • Die Wirkung der Brennhaare bleibt mehrere Jahre erhalten, deshalb sind auch alte Nester und abgefallene Reste davon zu meiden

Verhaltensempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger

  • Halten Sie die Augen offen! Suchen Sie Eichen nach Nestern ab, bevor Sie sich in unmittelbare Nähe begeben oder an den Stamm lehnen
  • Meiden Sie in Zeiten von starkem Befall Bereiche mit Eichen, wenn Sie zu Risikogruppen gehören (Asthmatiker, kleine Kinder, ältere Menschen…)
  • Beachten Sie Absperrungen und Hinweisschilder
  • Berühren Sie weder Raupen noch Nester oder herabgefallene Gespinste
  • Bei Hautkontakt: Brennhaare abspülen, nicht reiben! Kleidung ausziehen und bei 60 °C waschen; sofort duschen, Haare waschen und mit einem Föhn trocknen. Kühlende Umschläge, ggf. rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke
  • Bei starken Reaktionen (Atemnot, extreme Schwellungen, starke Augenbeschwerden…): sofort ärztliche Hilfe aufsuchen oder im Extremfall Notruf 112 wählen

Pflichten und Zuständigkeiten

  • Im Wald gilt: Mit waldtypischen Gefahren, dazu zählt der Eichenprozessionsspinner, muss gerechnet werden. Jede Person ist selbst verantwortlich, Gefahren zu erkennen und zu meiden. Eine generelle Pflicht zur Entfernung der Nester besteht nicht, auch nicht entlang von Waldwegen
  • Außerhalb des Waldes liegt die Verantwortung beim Eigentümer oder Verwalter des Grundstücks. Dazu gehört die Pflicht, Gefahrenquellen (z. B. Nester) zu sichern oder zu entfernen, wenn das zumutbar und nötig ist
  • Ansprechpartner ist in solchen Fällen der Grundstückseigentümer oder Verwalter. Wem ein Grundstück gehört, erfahren Sie beim Grundbuchamt am Amtsgericht oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung

Bekämpfungsmaßnahmen

  • Laien sollten Nester nicht mit bloßen Händen entfernen
  • Fachgerechte Maßnahmen durch zugelassene Firmen: Absaugen mit geeigneten Filtern; Hitze- oder Brennsysteme (nur durch Fachpersonal und mit zugelassenen Mitteln)
  • In Schutzgebieten sind naturschutzrechtliche Belange zu beachten. Stimmen Sie Maßnahmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab

Praktische Hinweise für Waldbesitzer

  • Kontrollieren Sie Eichen, die an Nichtwald angrenzen (Gärten, Straßen, Fuß- und Radwege, Spielplätze, Sitzbänke) auf Befall
  • Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um Gefahren zu vermeiden, z. B. Absperrungen, Information betroffener Nachbarn oder fachgerechte Entfernung durch Fachfirmen
  • Priorisieren Sie nach Befallsstärke, Nähe zu Aufenthaltsorten (Spielplätze, Wege, Schulen) und Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit
  • Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und Mitteilungen (Datum, Umfang, beauftragte Firmen)