Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
September bis Oktober 2024
Sachkundelehrgang Pflanzenschutz mit Prüfung
Donnerstag 19.9.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- Einführung
- Sachkundig im Pflanzenbau
- Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes
- Zulassung, Genehmigung und Kennzeichnung von PS-Mitteln
Donnerstag 26.9.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- Bienenschutz im Pflanzenschutz
- Rodentizideinsatz und Nagetierbekämpfung
Dienstag 1.10.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- Gute fachliche Praxis
- Sachgerechter Geräteeinsatz
Donnerstag 10.10.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
- Eigenschaften, Wirkungen und Anwendungsverfahren von PS-Mitteln
Freitag 11.10.2024 von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Praktische Unterweisung
Dienstag 15.10.2024 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Schriftliche Prüfung
Donnerstag 17.10.2024 und Freitag 18.10.2024 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Praktische und mündliche Prüfung
Auslagen:
- Prüfungsgebühr: 35,00 €
- Lehrmittel: Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Prüfungsfragen mit Antworten, Taschenbuch- 17. September 2020, 18. Ausgabe für 16,95 € (ISBN 978-3-8186-1177-4)
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Ansbach ist zuständig für Mittelfranken.
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Fortbildung
Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL