Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

September bis Oktober 2024
Sachkundelehrgang Pflanzenschutz mit Prüfung

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet für künftige Anwender von Pflanzenschutzmitteln, deren Betriebssitz im Dienstgebiet liegt, auch 2024 wieder einen Lehrgang zum Erlangen des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz mit anschließender Prüfung an.

Donnerstag 19.9.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Einführung
  • Sachkundig im Pflanzenbau
  • Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes
  • Zulassung, Genehmigung und Kennzeichnung von PS-Mitteln

Donnerstag 26.9.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Bienenschutz im Pflanzenschutz
  • Rodentizideinsatz und Nagetierbekämpfung

Dienstag 1.10.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Gute fachliche Praxis
  • Sachgerechter Geräteeinsatz

Donnerstag 10.10.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

  • Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
  • Eigenschaften, Wirkungen und Anwendungsverfahren von PS-Mitteln

Freitag 11.10.2024 von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

  • Praktische Unterweisung

Dienstag 15.10.2024 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Schriftliche Prüfung

Donnerstag 17.10.2024 und Freitag 18.10.2024 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

  • Praktische und mündliche Prüfung

Auslagen:

  • Prüfungsgebühr: 35,00 €
  • Lehrmittel: Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Prüfungsfragen mit Antworten, Taschenbuch- 17. September 2020, 18. Ausgabe für 16,95 € (ISBN 978-3-8186-1177-4)

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Ansbach ist zuständig für Mittelfranken.

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link